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Berufsgruppe Lehrer und Lehramtsanwärter kurz erklärt

Sie möchten für die Beratung von Lehrkräften gut gewappnet sein? Dann ist es wichtig, die Bedürfnisse dieser Berufsgruppe zu verstehen. Je nach Status der Lehrer-Verbeamtung, der Schulform, an der unterrichtet wird, und persönlichen Voraussetzungen variieren die Anforderungen an einen umfassenden Versicherungsschutz. Deshalb haben wir für Sie die wichtigsten Hintergrundinformationen zusammengestellt.

Was sind Lehrer und Lehrerinnen?

Der Beruf des Lehrers oder der Lehrerin besteht vor allem aus dem Vermitteln von Wissen und Fähigkeiten. Je nach Altersgruppe, Bildungsstand und -einrichtung spielen aber auch Pädagogik und Erziehung eine mehr oder weniger große Rolle. Lehrkräfte in Deutschland müssen in mindestens zwei Fächern ausgebildet sein, die sie unterrichten können (z. B. Mathe, Biologie, Englisch).

Wo arbeiten Lehrer?

Entsprechend der Schulform gibt es verschiedene Lehrberufe, bei denen jeweils andere Inhalte und Methoden im Fokus stehen:

  • Lehrende an Grundschulen
  • Lehrende am Gymnasium
  • Lehrende an Haupt- und Realschule
  • Sonderpädagogen und -pädagoginnen
  • Berufsschullehrer und -lehrerinnen

Wie ist die Beihilfe bei Lehrkräften geregelt?

Die Beihilfe ist ein eigenes Krankenversicherungssystem, das dazu dient, Beamte , im Krankheitsfall finanziell zu unterstützen. Lehrkräfte sind, auch im Referendariat als Beamtenanwärter und Beamtenanwärterinnen, beihilfeberechtigt.

Ebenso können Beihilfeleistungen für berücksichtigungsfähige Angehörige (Partner/-in und Kinder) geltend gemacht werden. Aber nur, wenn diese wirtschaftlich unselbstständig sind oder eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten. Näheres im Beihilfeleitfaden.

Berufsphasen: Wie wird man Lehrer oder Lehrerin?

Um den Beruf als Lehrer oder Lehrerin an einer Schule auszuüben, muss in der Regel ein Studium mit anschließendem Referendariat absolviert werden. Im Durchschnitt dauert die Ausbildung als Lehrkraft, mit Abschluss des ersten und zweiten Staatsexamens, zwischen 5 und 6 Jahren:

  • Das erste Staatsexamen - das Studium dient dazu, die inhaltlichen Fachkenntnisse, didaktische und pädagogische Inhalte des Lehrberufs zu vermitteln.
  • Das zweite Staatsexamen - im Referendariat, nachfolgend an das Studium, wird das im Studium erworbene Wissen praktisch an einer Schule angewendet um das Gelernte zu festigen.

Ihr Status während Ihres beruflichen Werdegangs als Lehrer*in

Referendariat: Beamte auf Widerruf

Angehende Lehrkräfte haben während des gesamten Referendariats den Status "Beamte auf Widerruf". Das Referendariat, auch Vorbereitungsdienst genannt, dauert je nach Bundesland zwischen 12 und 24 Monaten.

Verbeamtung auf Probe

Mit dem erfolgreichen Abschluss des zweiten Staatsexamens, beginnt für die Lehrkräfte die Probezeit als "Beamte auf Probe". Die Dauer der Probezeit unterscheidet sich bei den Ländern zwischen zwei und drei Jahren.

Verbeamtung auf Lebenszeit

Nach spätestens fünf Jahren haben Anwärter und Anwärterinnen die Chance, endgültig verbeamtet zu werden. Vorab wird überprüft, ob eine Dienstunfähigkeit absehbar ist und ob der Bewerber oder die Bewerberin geeignet ist, um den Lehrberuf dauerhaft anzutreten. Das Landesbeamtengesetz des jeweiligen Bundeslandes regelt die Details der Voraussetzungen. Wenn die Anwärter und Anwärterinnen alle Anforderungen erfüllen, werden sie auf Lebenszeit verbeamtet (Beamter auf Lebenszeit).

Gemeinhin gibt es folgende Eignungskriterien:

  • Gesundheitliche Eignung
  • Altersgrenze
  • EU-Staatsbürgerschaft
  • "Sauberes" polizeiliches Führungszeugnis

Weitere Einstiegsmöglichkeiten

Quereinsteiger und Quereinsteigerinnen sind im Lehrberuf gern gesehen, jedoch müssen sie im Bachelor bereits zwei Fächer studiert haben, die unterrichtet werden können. In der Regel schließt sich dann ein Studium zum Erlangen des "Master of Education" an.

Eine weitere Möglichkeit ist, dass ein Masterabschluss in einem sogenannten "Mangelfach" abgeschlossen wurde. Die häufigsten Mangelfächer, Schulfächer, bei denen es an Lehrkräften fehlt, sind MINT-Fächer (Mathe, Informatik, Naturwissenschaften und Technik). Unabhängig von der Ausbildung wird beim Quereinstieg, insbesondere bei Berufsschulen, häufig auch eine mehrjährige Berufserfahrung in einem bestimmten Fachbereich vorausgesetzt. Wenn alle Anforderungen erfüllt sind, können die Quereinsteiger und Quereinsteigerinnen regulär ins Referendariat starten.

Auch Quereinsteiger und Quereinsteigerinnen, also Lehrkräfte, die kein klassisches Lehramtsstudium, aber ein Referendariat absolviert haben, können verbeamtet werden. Die zuständigen Bildungsministerien der Bundesländer haben verschiedene Regelungen für Quereinsteiger und eine mögliche Verbeamtung.

Welche Unterschiede in der Besoldung gibt es nach Bundesland?

Generell erhalten Beamte (und Anwärter/-innen) kein normales Gehalt, sondern eine Besoldung. Diese wird nach dem jeweiligen Besoldungsgesetz geregelt und regelmäßig angepasst. Bei Lehrkräften wird zwischen zwei Gruppen unterschieden:

  • Lehrende an Grundschulen - Besoldungsgruppe A 12
  • Lehrkräfte an Gymnasien - Besoldungsgruppe A 13

Trotz der gleichen Gruppierung, unterscheidet sich die Höhe der Besoldung in den verschiedenen Bundesländern. Außerdem werden Lehramtsanwärter und -anwärterinnen im Referendariat zwar auch in Besoldungsgruppen eingeteilt, erhalten aber teils deutlich weniger Gehalt.

Die Zielgruppe besser verstehen: Vorteile und Nachteile des Lehrerberufs

Um die Bedürfnisse unserer Kunden besser einschätzen und einordnen zu können, ist es wichtig, dass Sie nachvollziehen können, welche Vor- und Nachteile sich aus dem Lehrberuf ergeben.

Der Lehrberuf lockt mit vielen attraktiven Vorteilen:

  • hohes und sicheres Gehalt
  • steuerliche Vorteile
  • Pension statt Rente
  • unkündbar

Keine Frage, auch der Lehrberuf geht mit einigen Nachteilen einher:

  • kein Streikrecht - aus Gehorsam gegenüber dem Dienstgeber dürfen verbeamtete Lehrkräfte nicht an Streiks teilnehmen.
  • starre Hierarchien - im Grunde hat eine Lehrkraft kaum Aufstiegschancen, außer sie will in den Beruf der Schulleitung oder dessen Stellvertretung ausüben.
  • hoher Druck und starke Belastungen - Lehrer und Lehrerinnen zählen zu der Hochrisikogruppe für Erschöpfungskrankheiten, unter anderem weil viele Aufgaben des Lehrberufes am Abend oder Wochenende erledigt werden müssen.
  • Urlaub nur in Ferien - Lehrende sind in der Regel an die Schulferien gebunden und haben kaum Flexibilität bei der Urlaubsplanung.
  • Gehaltsgefälle - je nach Bundesland, Lehrberuf und Schulart gibt es teils immense Unterschiede im Gehalt und den Arbeitsbedingungen.

Welche Besonderheiten gelten für Lehrer und Lehramtsanwärter bei der Absicherung?

Bei all den Vorteilen die Lehrkräfte genießen, gibt es spezielle Anforderungen bei ihrem persönlichen Versicherungsschutz zu beachten.

Krankenversicherung und Beihilfe bei Lehrern und Lehramtsanwärtern

Lehrer und Lehrerinnen als auch Lehrkräfte im Referendariat sind beihilfeberechtigt. Für Beihilfeberechtigte besteht trotzdem eine allgemeine Pflicht, sich zusätzlich krankenversichern zu lassen, damit sie im Krankheitsfall abgesichert sind. Dabei können sie selbst entscheiden, ob sie sich freiwillig bei einer gesetzlichen (GKV) oder privaten Krankenversicherung (PKV) versichern. Die PKV muss wegen der Beihilfe nur die verbleibenden Krankheitskosten absichern. Daher reicht es für privat Versicherte eine Restkostenversicherung abzuschließen. Gemeinhin hat die PKV einen besseren Leistungsumfang als eine GKV.

Lehramtsstudenten haben während des Studiums noch keinen eigenen Beihilfeanspruch (ggf. über die Eltern, sofern diese verbeamtet sind). Für Personen, die eine Beamtenlaufbahn anstreben, kann eine Anwartschaft (Genau-Für-Sie Option) vereinbart werden. Bei Beginn des Referendariats kann in eine beihilfekonforme Vollversicherung umgestellt werden.

Haftung für Lehrer: Berufshaftpflichtversicherung

Sowohl Lehramtsanwärter, Lehramtsanwärterinnen als auch fertig ausgebildete Lehrkräfte haben eine besondere Haftungsverantwortung. Einerseits gegenüber der Schule, an der sie angestellt sind, aber auch in Form einer besonderen Fürsorgepflicht gegenüber der Schülerinnen und Schüler. Entsprechend sind Lehrkräfte dem Risiko von hohen Schadensersatzforderungen ausgesetzt. Zwar haftete in der Regel der Träger der öffentlichen Schule für Schäden, die während der Berufsausübung entstehen. Aber nur, wenn der Arbeitsvertrag der Lehrkraft dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TV-ÖD) oder der Tarifvertrag der Länder (TV-L) zugrunde liegt. Selbst wenn dies der Fall ist, ist es möglich, dass der Arbeitgeber den Lehrkörper bei einem Schaden in Regress nehmen kann. Das bedeutet, dass die Lehrkraft uneingeschränkt für verursachte Schäden haften muss, wenn eine grob fahrlässige Pflichtverletzung vorliegt. Deswegen ist der Abschluss einer Privat- und Diensthaftpflichtversicherung immer empfehlenswert und überaus wichtig zur finanziellen Absicherung.

Es gibt aber auch die Option, dass die Lehrkraft dem Regressanspruch widerspricht und es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt. In diesem Fall schützt nur eine Rechtsschutzversicherung vor hohen Anwalts- und Gerichtskosten. Auch für rechtliche Streitigkeiten bei zum Beispiel Disziplinarverfahren oder bei un-/gewollten Versetzungen kommt die Rechtsschutzversicherung zum Einsatz. Meist gibt es für Beamte günstigere Optionen für die Rechtsschutzversicherung als für Angestellte, die nicht im öffentlichen Dienst beschäftigt sind.

FAQ: Häufig gestellte Fragen und Antworten

Bei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) richtet sich der Beitragssatz nach staatlich festgelegten Leistungen und dem Einkommen der versicherten Person. Die Leistungen beschränken sich auf "wirtschaftliche, ausreichende, notwendige und zweckmäßige Leistungen".

Die Beiträge für die private beihilfekonforme Krankenversicherung (PKV) sind meist günstiger, weil die Krankheitskosten für die versicherten Beamten nur teilweise getragen werden müssen. Denn die PKV deckt nur den prozentualen Anteil ab, der nicht von der Beihilfe gezahlt wird. Die Tarife passen sich in diesem Fall an die Bedürfnisse der Beamten an. In der Regel ist es daher für Beamte teuer sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) zu versichern, weil die Tarife der GKV ans Einkommen gebunden sind.

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