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Berufsgruppe Beamte und Beamtinnen kurz erklärt

Beamte und Beamtinnen erfahren im Beamtenverhältnis diverse Rechte und Pflichten. Ihr Dienstherr erfüllt zwar die Fürsorgepflicht mit der Zahlung der Beihilfe, jedoch deckt diese nicht alle entstehenden Kosten ab.

Mit einer privaten Krankenversicherung und einer Diensthaftpflichtversicherung der Barmenia sind sie bestens abgesichert.

Was sind Beamte und Beamtinnen?

Beamte und Beamtinnen stehen gegenüber ihrem Dienstherrn in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis. Im privatwirtschaftlichen Kontext wären Beamten und Beamtinnen Arbeitnehmer des Staates. Das Beamtentum macht sie zu Angestellten des öffentlichen Dienstes, in welchem Beamte Berufe ausüben.

Was ist die Verbeamtung?

Durch die Verbeamtung werden Beamte und Beamtinnen in ein Dienst- und Treueverhältnis mit dem Dienstherrn (Staat, Land oder Kommune) berufen. Die Verbeamtung wird mit der Übergabe einer Urkunde besiegelt.

In welchen Branchen und Berufen arbeiten Beamte?

Beamten Berufe können im Laufe der Beamtenlaufbahn in folgenden Bereichen ausgeführt werden:

Während der Zeit der Ausbildung werden die sogenannten als Beamte auf Widerruf eingestuft. Mit bestandener Prüfung werden sie zu Beamten auf Probe berufen. Ist die Probezeit vorbei, werden sie zu Beamten auf Lebenszeit ernannt.

Was versteht man unter Beihilfe?

Beamte und Beamtinnen erhalten von ihrem Dienstherrn (Bund, Länder oder Kommunen) zusätzlich zu ihrer Besoldung eine Beihilfe, die der Versorgung der Krankheitskosten dienen soll. Die Beihilfe wird demnach als das eigenständige Krankenversicherungssystem der Beamten bezeichnet. Die Regelungen zur Beihilfe sind in der jeweiligen Beihilfenverordnung des Bundes oder des Landes geregelt. Neben Beamten auf Lebenszeit erhalten auch Beamte auf Widerruf und Beamte auf Probe neben ihrem Grundgehalt eine Beihilfe. Allerdings deckt diese nicht gesamten Kosten. Daher müssen Beamte und Beamtinnen zusätzlich eine private Krankenversicherung abschließen.

Das Beihilferecht ist für Beamte und Beamtinnen in Deutschland nicht einheitlich geregelt, sondern Bundes- oder Ländersache. Das Beamtenrecht zur Beihilfe ist in den 16 Bundesländern meist unterschiedlich geregelt. Diese Regeln können den jeweiligen Beihilfevorschriften entnommen werden. Im Durchschnitt liegt der Satz der Beihilfe bei 50 bis 80 Prozent. Die übrigen Kosten müssen von den Beamtinnen und Beamten eigenständig durch eine private Krankenversicherung gedeckt werden.

Ist ein Mitglied der Familie bei der Beihilfe berücksichtigungsfähig, erhalten diese auch Beihilfe. Dies gilt für Ehegattin, Ehegatte, Lebenspartnerin oder Lebenspartner (max. bis zu bestimmten Einkommensgrenzen, Anspruch aus einer gesetzlichen Krankenversicherung ist vorrangig) als auch für Kinder, die im Familienzuschlag berücksichtigungsfähig sind. Je nach Konstellation ergeben sich unterschiedliche Bemessungssätze, die dem Beihilfeleitfaden für Beamte und Beamtinnen entnommen werden können.

Beamtenlaufbahn: Welche Phasen des Beamtenstatus gibt es?

Beamte und Beamtinnen durchlaufen im Zuge ihrer Beamtenlaufbahn drei Phasen:

  • 1. Zur Zeit der Ausbildung sind die sogenannten Beamtenanwärter Beamte auf Widerruf.
  • 2. Nach bestandener Vorbereitungszeit und Prüfung werden sie zu Beamten auf Probe.
  • 3. Ist die Probezeit bestanden, werden sie zu Beamten auf Lebenszeit ernannt und erhalten für ihren Dienst eine Urkunde.

Zur Zeit ihrer Ausbildung werden Beamte und Beamtinnen als Beamtenanwärter bezeichnet. In ihrer Beamtenlaufbahn markieren sie damit den ersten Schritt der Beamten auf Widerruf.

Nach bestandener Vorbereitungszeit und Prüfung werden Beamte und Beamtinnen ins Beamtenverhältnis auf Probe übernommen. Dieses gilt der Prüfung auf Eignung und dauert mindestens sechs Monate, höchstens fünf Jahre.

Ist die Ausbildung und Probezeit erfolgreich beendet, dürfen sich Beamte und Beamtinnen als Beamte auf Lebenszeit bezeichnen. Diese Stufe der Verbeamtung wird laut Dienstrecht durch die Übergabe einer Urkunde besiegelt.

Die Zielgruppe verstehen: Vorteile & Nachteile des Beamtenstatus

Die Bundesrepublik Deutschland und ihre 16 Bundesländer sind bundesweit der größte Arbeitgeber. Beamte und Beamtinnen sind unkündbar und genießen damit die Sicherheit ihres Arbeitsplatzes. Mit dem Beamtenverhältnis kommen Rechte als auch Pflichten auf Beamte und Beamtinnen zu.

Nach ihrer Verbeamtung genießen Beamte und Beamtinnen viele Vorteile und Leistungen des Staates, zum Beispiel:

  • Sicherer und gut bezahlter Job nach Besoldungstabellen
  • Unkündbarkeit
  • Job auf Lebenszeit
  • Beihilfen zu Krankheitskosten
  • Pension für Beamte im Ruhestand
  • Vergünstigungen aufgrund des Beamtenstatus (Banken gewähren beispielsweise günstigere Kredite, Versicherungen teilweise Tarife für den öffentlichen Dienst)
  • Beihilfen für Familienangehörige

Laut Beamtenrecht haben Beamte und Beamtinnen jedoch nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten, die sie gegenüber ihrem Dienstherrn einhalten müssen. Zu den Herausforderungen zählen unter anderem:

  • Keine gesetzlichen Versorgungsansprüche
  • Können vollumfänglich für grob fahrlässige Fehler belangt werden
  • Beihilfe deckt nur einen Teil der Kosten
  • Eigenständiger Versicherungsschutz
  • Jede vom Dienstherrn zugeteilte Aufgabe zu übernehmen

Wichtig

Welche Besonderheiten gelten für Beamte und Beamtinnen bei der Absicherung?

Beamte, Beamtinnen und Beamtenanwärter*innen müssen sich selbst um eine private Krankenversicherung für Beamte als auch die Absicherung der Dienstunfähigkeit von Beamten und eine Berufshaftpflicht kümmern.

Krankenversicherung:
Beihilfe für Beamte

Beamte und Beamtinnen erhalten von ihrem Dienstherrn eine Beihilfe - berechnet nach Beihilfevorschrift und Familienstand. Die restlichen Kosten müssen Beamte durch eine private Krankenversicherung abdecken. In Deutschland besteht Versicherungspflicht, daher fordert die Beihilfestelle von Beamten einen Nachweis zur Restkostenabsicherung .

Beamtenhaftung: Berufshaftpflichtversicherung

Beamte und Beamtinnen haften in vollem Umfang für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Beschäftigte des öffentlichen Dienstes haften mit ihrem privaten Vermögen auch für fahrlässige Handlungen im Dienst. Schnell können so Ansprüche in Millionenhöhe geltend gemacht werden. Im Beamtenverhältnis ist daher eine Berufshaftpflichtversicherung nahezu unerlässlich.

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