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Reisegepäckversicherung: Wie Sie Ihr Hab und Gut im Urlaub schützen

Ruhe und Entspannung – das erhoffen sich die meisten Urlauber von der Ferienzeit. Damit ist es jedoch schnell vorbei, wenn das Reisegepäck abhandenkommt oder Schaden nimmt. Die Klassiker: Sie haben den Langstreckenflug ohne Turbulenzen überstanden, Ihr Koffer taucht aber auf dem Gepäckband nicht auf. Oder Sie haben ein gemütliches Dinner mit Ihrer Familie im Hotelrestaurant genossen und währenddessen wurde in Ihr Zimmer eingebrochen und das gesamte Reisegepäck gestohlen. Dies ist natürlich ärgerlich – und außerdem oft richtig teuer. Um im Ernstfall nicht auch noch die finanziellen Folgen tragen zu müssen, kann eine Reisegepäckversicherung sinnvoll sein. Doch wann genau greift die Versicherung fürs Gepäck? Und in welchen Fällen ist eine Reisegepäckversicherung nicht notwendig? Wir verraten es!

Das sichert eine Reisegepäckversicherung ab

Werden Ihre Habseligkeiten im Urlaub gestohlen oder beschädigt, sind Sie mit einer Versicherung fürs Gepäck auf der sicheren Seite. Schließlich springt eine Reisegepäckversicherung bei Diebstahl, Raub, Einbruchdiebstahl und Zerstörung oder Beschädigung für die entstandenen finanziellen Schäden ein. Darüber hinaus greift die Police bei Elementarereignissen – wie Brand, Sturm, Blitzschlag oder Explosion – und bei Wasserschäden. Und wenn das Gepäck am Urlaubsort nicht angekommen ist, haben Sie üblicherweise Anspruch auf Ersatzkäufe. Das bedeutet, Sie können sich mit allen erforderlichen Utensilien, etwa Hygieneartikeln und Kleidungsstücken, eindecken.

Versichert sind alle Gepäckstücke und deren Inhalt, also sämtliche Sachen des persönlichen Reisebedarfs, die Sie oder mitreisende Familienmitglieder während einer Reise dabeihaben. Auch Sportgeräte wie Schlauch- und Faltboote, Segelsurfgeräte, Skier oder Fahrräder sind meist mitversichert. Der Schadenersatz ist hierfür jedoch in der Regel begrenzt. Darüber hinaus sind Souvenirs oder Geschenke, die Sie unterwegs gekauft haben, über die Reisegepäckversicherung abgedeckt.

Neuwert, Zeitwert & Entschädigungsgrenzen: Das wird im Schadenfall erstattet

Bei der finanziellen Entschädigung setzen Versicherer in der Regel den sogenannten Zeitwert an. Als Grundlage dient der Betrag, den Sie benötigen würden, um sich an Ihrem Wohnort neue Sachen in gleicher Art und Qualität zu besorgen. Von diesem Wert wird nun ein Betrag abgezogen, der den Zustand der versicherten Sachen hinsichtlich Gebrauchsspuren, Abnutzung und Alter berücksichtigt. Sie erhalten also den Betrag, den Ihr Reisegepäck zum Zeitpunkt des Urlaubs wert ist. Außerdem gelten für bestimmte Gegenstände Grenzen bezüglich der Versicherungssumme. So werden bei Schäden an Kameras, Laptops und ähnlichen Geräten, Schmucksachen, Pelzen oder Gegenständen aus Edelmetall meist nur maximal 50 Prozent der Versicherungssumme erstattet.

Keine Reisegepäckversicherung: Wann greifen Hausratversicherung, Reiseveranstalter und Co?

Wer vor seinem Urlaub keine Reisegepäckversicherung abgeschlossen hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen auch Schadenersatz von der Hausratversicherung oder dem Verkehrsunternehmen verlangen. Wir stellen die wichtigsten Alternativen zur Reisegepäckversicherung kurz vor:

  • Hausratversicherung: Abgesichert ist das persönliche Hab und Gut am Urlaubsort beispielsweise bei Sturm, Brand oder Explosion auch über die sogenannte „Außenversicherung“ der Hausratversicherung. Meist ist zudem Einbruchdiebstahl aus dem Hotelzimmer oder Raub versichert, seltener Einbruchdiebstähle aus der Schiffskabine oder dem Auto. Der Schadenersatz beläuft sich in der Regel auf 10 Prozent der Versicherungssumme, maximal jedoch 10.000 Euro.
  • Fluggesellschaft: Wird Gepäck beschädigt oder geht es verloren, erhalten Sie auch Schadenersatz bzw. Entschädigung sowie Unterstützung von der Fluggesellschaft – je nach Airline jedoch in unterschiedlichem Umfang. Darüber hinaus können Sie sich grundsätzlich auf Kosten der Airline eine Ersatzausstattung besorgen. Wert und Umfang können allerdings deutlich variieren.
  • Reiseveranstalter: Bei Pauschalreisen ist der Reiseveranstalter der richtige Ansprechpartner, wenn das Gepäck verspätet oder beschädigt am Urlaubsort ankommt. Denn dieser ist verpflichtet, Ihr Gepäck sowohl am Urlaubsort als auch wieder bei Ihnen zu Hause auszuliefern. Sollte das Gepäck später, gar nicht oder beschädigt ankommen, können Sie Schadenersatz geltend machen und für jeden Tag ohne Gepäck den anteiligen Reisepreis um 20 bis 50 Prozent senken.
  • Reederei: Sollte Ihr Gepäck durch Verschulden der Reederei, zum Beispiel durch eine Kollision mit einem anderen Schiff, beschädigt werden, erhalten Sie für das Kabinengepäck bis zu 2.800 Euro pro Person.
  • Fernbus: Wird der Koffer gestohlen, zahlen Busunternehmen meist nur bei grobem Eigenverschulden.

Geniessen Sie Ihren Urlaub. Wir kümmern uns um den Rest.
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Fazit: Wann ist eine Reisegepäckversicherung sinnvoll?

Wer über eine Hausratversicherung verfügt, ist darüber auch bei Einbruchdiebstahl oder Raub im Urlaub gut abgesichert. Sollte die Außendeckung jedoch arg begrenzt sein, sind Sie auf der sicheren Seite, wenn Sie den Versicherungsschutz um eine zusätzliche Reisegepäckversicherung ergänzen. Auch wenn Sie überhaupt keine Hausratversicherung haben, ist eine Reiseversicherung fürs Gepäck zu empfehlen. Vor allem für Reisende mit dem Schiff oder dem Fernbus kann eine Reisegepäckversicherung sinnvoll sein. Denn bei Diebstahl haften Reeder nie, Busunternehmer nur bei Fahrlässigkeit des Fahrers. Ob eine Reisegepäckversicherung notwendig bzw. sinnvoll ist, richtet sich auch nach der Dauer der Reise und der Art des Gepäcks. Wer nur mit etwas Wechselkleidung ein verlängertes Wochenende auf Mallorca verbringt, muss sein Gepäck nicht unbedingt versichern. Anders verhält es sich bei längeren Reisen und wenn Sie beispielsweise Ihren Laptop und eine hochwertige Kamera-Ausrüstung einpacken. Je höher der Wert des Gepäcks, desto sinnvoller ist eine Reisegepäckversicherung.

Reiseversicherungen

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