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Ups! Das kann so nicht bleiben, dreh mich schnell wieder um!
Die eigene Arbeitskraft ist für die meisten Menschen die Grundlage, um den Lebensunterhalt für sich und die Familie zu sichern und stellt bei Verlust ein existenzielles Risiko dar. Um sich im Notfall optimal abzusichern, bieten wir Ihnen mit der SoloBU eine individuell an Ihre Bedürfnisse und Wünsche angepasste Lösung.
Lassen Sie sich von uns ausführlich beraten, welche Leistungen möglich und Ihnen persönlich wichtig sind.
Details | |
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Was leistet die SoloBU? | Wenn Sie durch z. B. Krankheit oder Unfall ganz oder teilweise berufsunfähig werden, erhalten Sie von uns eine monatliche Rente. Außerdem müssen Sie für die SoloBU keine Beiträge mehr zahlen. Vielleicht möchten Sie auch eine Einmalzahlung bekommen, um z. B. besondere Therapiemaßnahmen zu bezahlen? Auch das ist möglich - die Leistungen können individuell an Ihre Bedürfnisse, Präferenzen und Wünsche angepasst werden. |
Die Highlights der SoloBU: | |
Optimale Absicherung | Sie erhalten 100 % BU-Rente, wenn Sie in Ihrem Beruf z. B. wegen Krankheit oder Unfall zu mindestens 50 % nicht mehr arbeiten können. |
Rückwirkender Leistungsbeginn | Die Leistungserbringung erfolgt rückwirkend mit Eintritt der Berufs- und/oder Arbeitsunfähigkeit. |
Versicherungs- und Leistungsdauer | Die Dauer der Versicherung und Ihres Leistungsanspruchs können individuell gewählt werden. |
Keine abstrakte Verweisung | Sie müssen keine vergleichbare Tätigkeit ausüben. |
Nachversicherungsgarantie | Während der Vertragslaufzeit gibt es umfassende Erhöhungsoptionen des Versicherungsschutzes ohne erneute Gesundheitsprüfung. |
Details | |
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Ihre Leistungen | Sie erhalten die Leistungen der SoloBU ab sechs Monaten ununterbrochener Berufsunfähigkeit oder bei voraussichtlich mindestens sechsmonatiger Berufsunfähigkeit. |
Beitragsbefreiung | Im Falle einer BU müssen Sie für die SoloBU keine Beiträge mehr zahlen. Das schafft zusätzliche finanzielle Entlastung. |
monatliche BU-Rente | Sie erhalten eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente, solange Sie berufsunfähig sind. Sie legen dabei fest, ob die Berufsunfähigkeitsrente sofort oder erst nach einer Karenzzeit gezahlt werden soll. Außerdem können Sie sich dafür entscheiden, dass die Rente jedes Jahr steigt und sich so den Lebenshaltungskosten und Ihrem Lebensstandard anpasst. |
Übergangshilfe (optional) | Wer berufsunfähig wird, benötigt oft auch eine größere Geldsumme. Deshalb können Sie zusätzlich eine Soforthilfe in Höhe von einmalig sechs Monatsrenten vereinbaren. |
Beratungsleistung | Kostenfreie Beratung zu Fragen der medizinischen Rehabilitation und beruflichen Reintegration durch Spezialisten. |
Rehabilitation und Reintegration | Sie erhalten eine finanzielle Unterstützung zur medizinischen Rehabilitation und beruflichen Reintegration.
Sie erhalten in jedem Fall bis zu drei Monatsrenten (max. bis 3.000 EUR). Falls die Maßnahmen zu einem Wegfall der BU führen, steigt die Auszahlung auf bis zu sechs Monatsrenten (max. 6.000 EUR). |
Umorganisationshilfe | Wenn Ihre BU aufgrund einer Umorganisation entfällt, erhalten Sie einmalig bis zu sechs Monatsrenten für die Kosten der Umorganisation.
Grundsätzlich liegt keine BU vor, wenn der Betrieb/Arbeitsplatz umorganisiert werden kann und dadurch eine weitere berufliche Tätigkeit möglich wäre. |
Wiedereingliederungshilfe | Endet Ihre BU, wird Ihnen eine Wiedereingliederungshilfe in Höhe von einmalig sechs Monatsrenten gezahlt. |
Leistungsbeginn | Die Leistungserbringung erfolgt rückwirkend mit Eintritt der BU (ggf. unter Berücksichtigung einer Karenzzeit). |
Überschussbeteiligung (optional) | Wir beteiligen Sie an den Überschüssen, die wir erwirtschaften. Sie können Ihren Beitrag damit noch günstiger gestalten oder Ihre monatliche Berufsunfähigkeitsrente erhöhen. Oder wir sammeln die Überschussanteile für Sie verzinslich an oder investieren sie in von Ihnen ausgewählte Investmentfonds. Das so angesparte Kapital zahlen wir Ihnen am Ende der Vertragslaufzeit aus. Sie haben die Wahl! |
Details | |
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Ihre Leistungen | Sie erhalten die AU-Leistungen der SoloBU, wenn Sie entweder sechs Monate ununterbrochen arbeitsunfähig gewesen sind oder nach vier Monaten ununterbrochener Arbeitsunfähigkeit, wenn absehbar ist, dass Sie auch zwei weitere Monate nicht arbeiten können. |
Beitragsbefreiung | Wenn Sie die Leistungen für Arbeitsunfähigkeit vereinbart haben, müssen Sie im Fall einer Arbeitsunfähigkeit für die SoloBU keine Beiträge mehr zahlen. |
Leistungsbeginn | Die Leistungserbringung erfolgt rückwirkend mit Eintritt der AU (ggf. unter Berücksichtigung einer Karenzzeit). |
Zahlungsdetails | Die Zahlung der AU-Leistungen erhalten Sie immer für die gesamte Dauer der Arbeitsunfähigkeit, bis zu 18 Monate je AU-Fall.
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Überschussbeteiligung (optional) | Wir beteiligen Sie an den Überschüssen, die wir erwirtschaften. Sie können Ihren Beitrag damit noch günstiger gestalten oder Ihre monatliche Berufsunfähigkeitsrente erhöhen. Oder wir sammeln die Überschussanteile für Sie verzinslich an oder investieren sie in von Ihnen ausgewählte Investmentfonds. Das so angesparte Kapital zahlen wir Ihnen am Ende der Vertragslaufzeit aus. Sie haben die Wahl! |
Mit der SoloBU haben Sie die finanziellen Folgen abgedeckt, wenn Sie ganz oder teilweise durch z. B. Krankheit, aber auch durch einen Unfall berufsunfähig werden:
Sie erhalten von uns eine monatliche Rente, wenn Sie berufsunfähig werden. Außerdem müssen Sie für die SoloBU keine Beiträge mehr zahlen. Das schafft zusätzliche finanzielle Entlastung. Vielleicht möchten Sie auch eine Einmalzahlung bekommen, um z. B. besondere Therapiemaßnahmen zu bezahlen? Auch das ist möglich.
Ihre Arbeitskraft ist wertvoll! Sie sichert Ihr Einkommen, Ihren Lebensstandard, Ihre Zukunft und macht Sie finanziell unabhängig. Was aber, wenn Sie Ihren Beruf durch einen Unfall oder eine Krankheit nicht mehr ausüben können? Wenn Sie Ihre Arbeitskraft verlieren, drohen ernsthafte finanzielle Schwierigkeiten. Leider unterschätzen viele das Risiko, berufsunfähig zu werden. Mit der SoloBU sichern Sie die finanziellen Folgen ab, wenn Sie ganz oder teilweise berufsunfähig werden.
Bauen Sie nicht allein auf den Staat! Viele halten sich auf Grund ihres Berufes nicht für gefährdet oder glauben, dass der Staat im Ernstfall schon einspringt. Private Vorsorge gegen die wirtschaftlichen Folgen von Berufsunfähigkeit ist jedoch existenziell wichtig, denn die staatlichen Leistungen reichen kaum aus. Die gesetzliche Rentenversicherung leistet hier nur bei einer sog. Erwerbsminderung. Der zuletzt ausgeübte Beruf und das daraus erzielte Einkommen spielen dabei keine Rolle. Für Selbstständige, Freiberufler, Studenten und Hausfrauen/-männer ist die Situation noch dramatischer. Hier existieren oftmals gar keine gesetzlichen Ansprüche. Mit der SoloBU gleichen Sie unzureichende oder fehlende gesetzliche Leistungen aus.
Entscheiden Sie sich bei Vertragsschluss zusätzlich für eine AU-Leistung. Diese erhalten Sie, wenn Sie sechs Monate ununterbrochen arbeitsunfähig gewesen sind. Oder nach vier Monaten ununterbrochener Arbeitsunfähigkeit, wenn absehbar ist, dass Sie auch zwei weitere Monate nicht arbeiten können. So sind Sie auch für den Fall einer längerfristigen Arbeitsunfähigkeit finanziell abgesichert.
Auch da richten wir uns nach Ihrem Bedarf:
Wenn Sie beispielsweise gerade Ihr Studium abgeschlossen haben und/oder Nachwuchs bekommen, lässt sich Ihr Versicherungsschutz, ohne erneute Gesundheitsprüfung, ganz einfach erhöhen.
Haben Sie sich dazu entschieden, Ihre berufliche Tätigkeit zu wechseln und nun einen risikoreicheren Beruf auszuüben, bleibt Ihnen Ihr Versicherungsschutz unverändert und ohne Mehrbeitrag erhalten.
Die heutigen Lebenspläne sind vielfältig und abwechslungsreich - genau, wie unsere Berufsunfähigkeitsversicherung.
Die Gestaltung der Absicherung Ihrer Arbeitskraft muss zu Ihrer persönlichen Situation passen. Lassen Sie sich deshalb von uns ausführlich beraten. Wir gehen gern weiter mit Ihnen ins Detail und finden gemeinsam mit Ihnen die richtige Lösung. Für Ihren auf Sie zugeschnittenen BU-Schutz zahlen Sie dann den Beitrag, der Ihre persönliche Situation und die Tätigkeit, die Sie ausüben, berücksichtigt.
Wir beteiligen Sie an den Überschüssen, die wir erwirtschaften. Sie können Ihren Beitrag damit noch günstiger gestalten oder Ihre monatliche Berufsunfähigkeitsrente erhöhen. Oder wir sammeln die Überschussanteile für Sie verzinslich an oder investieren sie in von Ihnen ausgewählte Investmentfonds. Das so angesparte Kapital zahlen wir Ihnen am Ende der Vertragslaufzeit aus. Sie haben die Wahl!
Damit wir Sie optimal beraten können, haben Sie für Rückfragen folgende Optionen: